Montag, 25.1.2021
Krankenhaus-Betriebsrat hat Recht auf Mitbestimmung über Besuchskonzept

Der Betriebsrat eines Krankenhauses hat bei der Ausgestaltung eines Besucherkonzepts für ein Krankenhaus während der SARS-CoV-2-Pandemie mitzubestimmen. Dies hat das Landesarbeitsgericht Köln am 22.01.2021 unter Verweis auf die Vorschrift des § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG entschieden. Der Betriebsrats dürfe mitbestimmen, weil es sich um betriebliche Regelungen über den Gesundheitsschutz handele. Gegen die Entscheidung ist kein Rechtsmittel gegeben.

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