Freitag, 14.10.2022
Zusätzlicher Betreuer nur bei Verbesserung der Lage

Eine Bestellung mehrerer Betreuer kommt auch auf Wunsch des Betroffenen nur dann in Betracht, wenn die Angelegenheiten des Betreuten dadurch besser besorgt werden können. Sind Spannungen und Differenzen unter diesen zu erwarten, ist dem Bundesgerichtshof zufolge von einer Mehrfachbetreuung zum Wohle des Betreuten abzusehen.

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