Freitag, 7.5.2021
Bundes-Notbremse beschränkt Teilnehmerzahl an kirchlichen Bestattungen nicht
Ein Eilantrag der Evangelischen Landeskirche in Württemberg hatte Erfolg. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat festgestellt, dass kirchliche Bestattungen auch bei einem Inzidenzwert von mehr als 100 vorerst nicht der Begrenzung der Teilnehmerzahl auf 30 Personen nach der Bundesnotbremse unterliegen. Vielmehr gelten allein die landesrechtlichen Beschränkungen, die derzeit eine maximale Teilnehmerzahl von 100 Personen vorsehen. Mehr lesen