Freitag, 22.10.2021
Insolvenzbedingtheit von Arbeitslosengeldbezug trotz Beschäftigung in Transfergesellschaft

Bei der Wartezeit für die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte sind im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers Zeiten des Arbeitslosengeldbezugs in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn auch dann zu berücksichtigen, wenn aufgrund der Insolvenz eine Beschäftigung in einer Transfergesellschaft zwischengeschaltet war. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.

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