Das Finanzgericht Köln hat europarechtliche Zweifel daran, ob in der Schweiz ansässigen deutschen Arbeitnehmern eine sogenannte Antragsveranlagung zur Einkommensteuer in Deutschland verwehrt werden darf. Es sieht darin einen Verstoß gegen das von der Europäischen Union und der Schweiz abgeschlossene Freizügigkeitsabkommen und hat zur Klärung den Europäischen Gerichtshof im Vorabentscheidungsverfahren angerufen.
Mehr lesen