Ein Versicherer kann in der Berufsunfähigkeitsversicherung rückwirkend kein zeitlich befristetes Anerkenntnis für eine frühere Berufsunfähigkeit abgeben. Der Anerkenntniszeitraum darf laut Bundesgerichtshof nur in die Zukunft gerichtet sein. Andernfalls umgehe der Versicherer die Versicherungsbedingungen.
Mehr lesenUnterscheidet eine Klausel für den Eintritt der Berufsunfähigkeit zwischen einer Prognose zukünftiger Erwerbsunfähigkeit und einer rückblickenden Feststellung des Bestehens einer solchen Einschränkung in letzten sechs Monaten, so kann ein Versicherungsnehmer davon ausgehen, dass im zweiten Fall der Stichtag am Ende des Zeitraums liegt. Laut Bundesgerichtshof hätte ansonsten klargestellt werden müssen, dass immer der Beginn der sechs Monate entscheidend sein soll.
Mehr lesen