Montag, 14.3.2022
Kein rückwirkend befristetes Anerkenntnis bei beendeter Berufsunfähigkeit

Ein Ver­si­che­rer kann in der Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung rück­wir­kend kein zeit­lich be­fris­te­tes An­er­kennt­nis für eine frü­he­re Be­rufs­un­fä­hig­keit ab­ge­ben. Der An­er­kennt­nis­zeit­raum darf laut Bun­des­ge­richts­hof nur in die Zu­kunft ge­rich­tet sein. An­dern­falls um­ge­he der Ver­si­che­rer die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen.

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Donnerstag, 29.7.2021
Auslegung einer Klausel zum Eintritt der Berufsunfähigkeit

Unterscheidet eine Klausel für den Eintritt der Berufsunfähigkeit zwischen einer Prognose zukünftiger Erwerbsunfähigkeit und einer rückblickenden Feststellung des Bestehens einer solchen Einschränkung in letzten sechs Monaten, so kann ein Versicherungsnehmer davon ausgehen, dass im zweiten Fall der Stichtag am Ende des Zeitraums liegt. Laut Bundesgerichtshof hätte ansonsten klargestellt werden müssen, dass immer der Beginn der sechs Monate entscheidend sein soll.

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