Dienstag, 6.9.2022
Keine Flinte für Schäfer zur Wolfsabwehr

Ein Berufsschäfer hat keinen Anspruch auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis zum Erwerb, zum Führen und zur Benutzung einer Flinte, um seine Schafherde gegen einen Wolf zu schützen. Es bestehe in solchen Fällen kein waffenrechtliches Bedürfnis, entschied das Verwaltungsgericht Lüneburg mit Urteil vom 06.09.2022.

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