Montag, 22.6.2020
Jobcenter muss Kosten für Berufsschulkleidung übernehmen

Das Jobcenter muss Anschaffungskosten für Berufsschulkleidung – unabhängig von der gesetzlichen Schulbedarfspauschale – vollständig übernehmen. Dies hat mit Urteil vom 26.05.2020 das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen erstmalig entschieden und auf eine offensichtliche Bedarfsunterdeckung in SGB II verwiesen, die mit der Menschenwürde nicht vereinbar sei. Wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache hat das LSG die Revision zugelassen.

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