Der Bereitschaftsdienst von angestellten Klinikärzten ist als Zeit der Erwerbstätigkeit im Sinne des Elterngeldrechts zu berücksichtigen und kann deshalb dazu führen, dass ein Arzt keine Partnerschaftsbonus-Monate beim Elterngeld bekommt. Dies hat das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt klargestellt. Die Klage einer Klinikärztin blieb damit erfolglos.
Mehr lesenEine an beginnender Demenz leidende Fachärztin hat auch dann Anspruch auf Befreiung vom vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst, wenn sie ihre Praxis mit personeller Unterstützung weiterführt. Die Verpflichtung zum Bereitschaftsdienst widerspreche im konkreten Fall dem Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigung (KV), entschied das Sozialgericht Mainz mit Urteil vom 20.01.2022.
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