Dienstag, 7.2.2023
Beliehene juristische Person des Privatrechts als Bundesbehörde

Eine beliehene juristische Person des Privatrechts ist jedenfalls dann eine Bundesbehörde im Sinn der VwGO, wenn sie durch Gesetz in die Bundesverwaltung organisatorisch eingegliedert ist. Wird eine Klage gegen sie vor dem für ihren Sitz zuständigen Verwaltungsgericht erhoben und erklärt dieses sich für unzuständig, ist der Verweisungsbeschluss laut Bundesverwaltungsgericht trotzdem bindend. Ein extremer Rechtsverstoß liege jedenfalls nicht vor.

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