Mittwoch, 1.12.2021
Einsicht von Mietern in Belege für Betriebskosten

Ein Vermieter, der einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit einem Dienstleister geschlossen hat, muss seinem Mieter keine Einsicht in die Rechnung an den Subunternehmer gewähren. Dies gilt laut Bundesgerichtshof auch dann, wenn er eine Schwestergesellschaft beauftragt hat. Sei aber anstelle einer Vergütung nur eine Kostenerstattung vereinbart, bestehe ein Recht auf Einblick.

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