Mittwoch, 27.1.2021
Deutschkenntnisse reichen für Bekenntnis zu deutschem Volkstum nicht aus

Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) bewirken für sich allein kein Abrücken von einem vorherigen Bekenntnis zu einem nichtdeutschen Volkstum. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Verfahren entschieden, in dem es um die Erteilung einer Spätaussiedlerbescheinigung für eine Staatsangehörige der Russischen Föderation ging.

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