Will eine Gemeinde eine Satzung im Internet bekanntmachen, gilt es einiges zu beachten, sonst ist die Satzung unwirksam. So erging es der Stadt Breisach mit einer Satzung, weil sich nicht schon auf ihrer "Startseite" der Bereich Ortsrecht fand und die Satzungsdatei nicht qualifiziert signiert war.
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