Montag, 18.7.2022
Geringe Körpergröße ist keine Krankheit

Eine geringe Körpergröße ist keine Krankheit im Rechtssinne. Dies hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden. Damit war der Antrag einer 1,50 Meter großen Frau auf Übernahme der Kosten für eine operative Beinverlängerung durch die Krankenkasse erfolglos. Alltagsschwierigkeiten sei mit Hilfsmitteln zu begegnen, psychischen Problemen mit therapeutischen Verfahren, so das LSG.

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