Freitag, 29.5.2020
Behördliche Kooperation bei Software-Entwicklung kann Ausschreibung erforderlich machen
Die Städte Köln und Berlin nutzen eine gemeinsame Software für Feuerwehreinsätze und entwickeln diese auch gemeinsam weiter. Am 28.05.2020 hat nun der Europäische Gerichtshof entschieden, dass eine solche Kooperation zweier Behörden ein "öffentlicher Auftrag" ist, der unter das Vergaberecht fallen kann und dann ausgeschrieben werden müsste. Der Fall geht nun zurück an das Oberlandesgericht Düsseldorf, das die genauen Umstände prüfen muss. Mehr lesen