Montag, 1.2.2021
Keine Gerichtsgebühren für Betreuung trotz Erbschaft aus Behindertentestament

Betreute, die eine Erbschaft im Rahmen eines sogenannten Behindertentestaments gemacht haben, sind nicht für Gerichtsgebühren für ihr Betreuungsverfahren heranzuziehen. Dies hat das Oberlandesgericht Zweibrücken im Hinblick darauf entschieden, dass ansonsten der Sinn und Zweck des Behindertentestaments konterkariert würde.

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