Montag, 10.5.2021
Beherrschungsvertrag: Kompensation anhand Börsenkurses zu ermitteln

Der den Minderheitsaktionären gemäß § 304 Abs. 1 AktG zu gewährende angemessene Ausgleich kann anhand des Börsenkurses der beherrschten Gesellschaft bestimmt werden. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden. Da diese Frage bislang höchstrichterlich nicht entschieden ist, hat der Senat die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zugelassen.

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