Beerdigungskaffees, also das im Anschluss an eine Beerdigung erfolgende gemeinschaftliche Speisen der Trauergäste, sind in Nordrhein-Westfalen nach der aktuellen Corona-Schutzverordnung nicht erlaubt. Dies hat das Verwaltungsgericht Aachen entschieden und den Eilantrag eines Hinterbliebenen abgelehnt. Die Privilegierung von Beerdigungen in der Verordnung erstrecke sich nicht auch auf den "Leichenschmaus".
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