Montag, 5.12.2022
Neue Düsseldorfer Tabelle mit höheren Bedarfssätzen

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die neue Düsseldorfer Tabelle, die ab dem 01.01.2023 für die Berechnung des Kindesunterhaltes gilt, veröffentlicht. Wie das Gericht mitteilt, betreffen die Änderungen gegenüber 2022 im Wesentlichen die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder, den Bedarf eines studierenden Kindes und den dem Unterhaltspflichtigen zu belassenden Eigenbedarf.

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