Das Bundesverwaltungsgericht hält die BAföG-Regelung, nach der im Zeitraum von Oktober 2014 bis Februar 2015 ein monatlicher Bedarf für Studierende in Höhe von 373 Euro galt, für verfassungswidrig. Ob der zugrunde liegende § 13 Abs. 1 Nr. 2 BAföG tatsächlich gegen Verfassungsrecht verstößt, soll nun das Bundesverfassungsgericht klären. Das BVerwG sieht einen Verstoß gegen das Recht auf chancengleichen Zugang zu staatlichen Ausbildungsangeboten.
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