Freitag, 7.5.2021
Wahrheit vor Geheimhaltung: Steuerfahnder darf in Zivilprozess als Zeuge aussagen

Die Genehmigung zur Aussage als Zeuge in einem zivilrechtlichen Schadensersatzprozess darf der Dienstherr nicht deshalb versagen, weil der Beamte wegen des Einsatzes als Steuerfahnder voraussichtlich auch in einem Strafverfahren zu demselben Sachverhalt aussagen muss. Das Interesse an der Wahrheitsfindung gehe grundsätzlich dem Interesse an der Geheimhaltung vor, entschied das Verwaltungsgericht Mainz in einem jetzt bekannt gewordenen Beschluss.

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