Mittwoch, 13.10.2021
Erfolgloser Eilantrag gegen Regelung zu Corona-Tests an bayerischen Schulen

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hat am Montag die Regelung zu Corona-Tests an bayerischen Schulen als voraussichtlich rechtmäßig bestätigt und den Eilantrag eines 19-jährigen Schülers einer staatlichen Fachoberschule abgelehnt. Die angegriffene Regelung macht die Teilnahme am Präsenzunterricht von einem drei Mal wöchentlich zu erbringenden Corona-Test abhängig. Der Antragsteller sieht sich dadurch in seinen Grundrechten auf körperliche Unversehrtheit und Berufsfreiheit sowie seinem Recht auf Bildung verletzt.

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