Mittwoch, 4.11.2020
Zahlreiche Klauseln nach neuem Bauvertragsrecht unwirksam

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat am 28.10.2020 18 Klauseln eines vorformulierten Bauvertrages für unwirksam erklärt. Das Gericht hat die Revision zugelassen, da es noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung zur Inhaltskontrolle von Bauklauseln nach dem seit dem 01.01.2018 geltenden neuen Bauvertragsrechts gebe.

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