Montag, 1.3.2021
Urheberrecht in der Bauplanung - Die Karte von Kastellaun

Besteht die Pflicht zur Veröffentlichung eingereichter Bauunterlagen, dürfen auch dort verwendete urheberrechtlich geschützte Karten ins Netz gestellt werden. Dies gilt nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs jedenfalls dann, wenn ein hinreichender Zusammenhang zu einem laufenden Verfahren besteht.

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