Freitag, 16.7.2021
Forstwirte müssen Beeinträchtigungen durch ausgewilderte Wisente nicht mehr dulden

Zwei Forstwirte aus Schmallenberg müssen es nicht mehr dulden, dass im Rothaargebirge ausgewilderte Wisente auf ihren Grundstücken Schäden an den Bäumen anrichten. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden. Die Forstwirte würden unzumutbar beeinträchtigt. Eine zur Erforschung des Projektes angesetzte Freisetzungsphase der Tiere sei längst abgeschlossen, die mit dieser Phase verfolgten Ziele erreicht. Das OLG hat in beiden Fällen die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.

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