Das Eigentum an Nutzbäumen in Brasilien kann isoliert, also ohne das Eigentum am Grundstück, erworben werden. Die Frage des Eigentumserwerbs beurteilt sich insoweit nach brasilianischem Recht, das zur Abholzung und Verwertung gepflanzte Bäume als "antizipierte Mobiliargüter" den beweglichen Sachen gleichstellt. Es sei daher möglich, über Nutzbäume in Brasilien einen reinen Baumkaufvertrag zu schließen, stellt das Oberlandesgericht Koblenz klar.
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