Donnerstag, 28.4.2022
Barzahlung von Rundfunkbeiträgen darf nicht ausnahmslos ausgeschlossen werden

Der ausnahmslose Ausschluss einer Barzahlung von Rundfunkbeiträgen in der Beitragssatzung des Hessischen Rundfunks ist rechtswidrig. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteilen vom 27.04.2022 entschieden. Er verstoße gegen die unionsrechtlichen Vorgaben für Barzahlungsbeschränkungen bei der Erfüllung hoheitlich auferlegter Geldleistungspflichten sowie gegen Art. 3 Abs. 1 GG. Beitragspflichtigen ohne Zugang zu einem Girokonto müsse die Barzahlung möglich sein.

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