Der Europäische Gerichtshof hat die Grenzen der Haftung einer nationalen Zentralbank des Europäischen Systems der Zentralbanken für Schäden präzisiert, die Anlegern und Gläubigern aufgrund von ihr durchgeführter Bankensanierungs- und Abwicklungsmaßnahmen entstanden sind. Es ging um die Haftung der slowenischen Zentralbank für Sanierungs- und Abwicklungsmaßnahmen in den Jahren 2013 und 2014.
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