Mittwoch, 29.7.2020
Risikoreduzierungsgesetz soll Bankensektor krisenfester machen

Ein vom Bundeskabinett am 29.07.2020 beschlossener Entwurf für ein "Risikoreduzierungsgesetz" soll die Stabilität des Bankensektors und den Schutz der Steuerzahler und Anleger stärken. Sichergestellt werden soll unter anderem, dass Gläubiger und Eigentümer einer Bank sowie der Bankensektor insgesamt die Kosten etwaiger Bankenrettungen tragen, nicht aber die Steuerzahler. 

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