Donnerstag, 30.3.2023
Schüler ist beim "Bahnsurfen" unfallversichert

Ein Schüler ist in der Schülerunfallversicherung versichert, wenn er beim sogenannten Bahnsurfen auf dem Heimweg von der Schule einen Stromschlag erleidet. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden. Es bewertete das Verhalten als "spielerische Betätigung im Rahmen eines schülergruppendynamischen Prozesses", die unfallversichert sei. Nicht entgegenstehe, dass der Schüler die Gefahr selbst geschaffen habe.

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