Freitag, 3.6.2022
Badekugel-Vertrieb bei Verwechslungsgefahr mit Lebensmitteln einschränkbar

Die Mitgliedstaaten können den Vertrieb von kosmetischen Mitteln, die wegen ihres Erscheinungsbildes mit Lebensmitteln verwechselt werden und Gefahren für die Gesundheit nach sich ziehen können, unter bestimmten Voraussetzungen einschränken. Das Interesse am Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der Verbraucher könne in bestimmten Fällen dem Recht auf Vermarktung bestimmter kosmetischer Mittel vorgehen, so der Europäische Gerichtshof in einem Fall, in dem es um Badekugeln ging.

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