Mittwoch, 21.12.2022
"Bad Bank" haftet nicht für Steuerschulden aus Cum-Ex-Geschäften

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat am Mittwoch die Klage der WestLB-Nachfolgegesellschaft gegen die Erste Abwicklungsgesellschaft (sogenannte Bad-Bank) auf Freistellung von Steuerverbindlichkeiten aus Cum-Ex-Geschäften abgewiesen. Die Parteien streiten darüber, ob Steuerverbindlichkeiten der Klägerin im Rahmen der Umstrukturierung und Übertragung des Unternehmensbereichs "Kapitalmarktgeschäft" von der Beklagten übernommen wurden. Das OLG hat dies – anders als noch die Vorinstanz – verneint.

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