Freitag, 7.1.2022
Axa durfte Unfall-Kombirente gegenüber Verbrauchern nicht kündigen

Die Axa Versicherung hat zu Unrecht Unfall-Kombirentenverträge gegenüber Verbrauchern gekündigt. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln hervor, auf das die Kanzlei Juest und Oprecht hingewiesen hat. Das OLG hat die entsprechende Kündigungsklausel in den Verträgen gemäß § 307 BGB wegen unangemessener Benachteiligung der Verbraucher für unwirksam erachtet. Laut Juest und Oprecht wird Axa voraussichtlich Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.

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