Montag, 15.3.2021
Pflege-WG-Unterbringungskosten können außergewöhnliche Belastungen sein

Aufwendungen für die Unterbringung eines Menschen im arbeitsfähigen Alter in einer Pflege-WG sind steuermindernde außergewöhnliche Belastungen. Dies hat das Finanzgericht Köln entschieden. Einen Unterschied zwischen einer Unterbringung in einem Heim und in einer Pflege-WG gebe es nicht. Gegen die Entscheidung ist beim Bundesfinanzhof die Revision anhängig.

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Donnerstag, 17.12.2020
Biberschäden nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig

Aufwendungen für die Beseitigung und Prävention (Bibersperre) von Biberschäden sind nicht als außergewöhnliche Belastungen im Sinn des § 33 EStG abzugsfähig. Dies hat der Bundesfinanzhof am 01.10.2020 entschieden. Vielmehr obliege es dem Naturschutzrecht, für einen Schadensausgleich und Präventionsschutz zu sorgen.

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Donnerstag, 5.11.2020
Prozesskosten für Umgangsrechtsstreit nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig

Zivilprozesskosten sind auch dann vom Abzug als außergewöhnliche Belastungen ausgeschlossen, wenn sie für einen Umgangsrechtsstreit zur Rückführung eines entführten Kindes aus dem Ausland zurück nach Deutschland entstanden sind. Dies hat der Bundesfinanzhof mit jetzt mitgeteiltem Urteil vom 13.08.2020 entschieden. Der Begriff der Existenzgrundlage in § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG erfasse nur die materielle Lebensgrundlage.

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Dienstag, 4.8.2020
Auch alleinstehende Frau kann künstliche Befruchtung steuerlich geltend machen

Kosten für die künstliche Befruchtung einer Frau können zu steuerlich abzugsfähigen außergewöhnlichen Belastungen führen, wobei es nicht darauf ankommt, ob die Frau verheiratet ist oder in einer festen Beziehung lebt. Das entschied das Finanzgericht Münster am 24.06.2020. Die Revision wurde zugelassen.

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Mittwoch, 22.7.2020
Prozesskosten wegen Baumängeln an selbst genutztem Eigenheim keine außergewöhnlichen Belastungen

Prozesskosten, die wegen Baumängeln bei der Errichtung eines selbst genutzten Eigenheims entstanden sind, sind nicht als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abzugsfähig. Dies hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz mit rechtskräftigem Urteil vom 07.05.2020 entschieden. Weder der Erwerb eines Einfamilienhauses noch Baummängel seien unüblich.

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