Montag, 17.1.2022
Kosten einer Leihmutter nicht absetzbar
Aufwendungen, die ein aus zwei Männern bestehendes Ehepaar für eine in den USA durchgeführte Leihmutterschaft hat, führen nicht zu außergewöhnlichen Belastungen. Die Kosten seien steuerlich nicht absetzbar, so das Finanzgericht Münster. Die Abziehbarkeit scheitere, weil die Behandlung nicht nach den Vorschriften des innerstaatlichen Rechts vorgenommen worden sei. Eine künstliche Befruchtung mit der Eizelle einer anderen Frau und ein Leihmutterschaftsverhältnis seien nicht erlaubt. Mehr lesen