Freitag, 14.8.2020
VGH Bayern bestätigt coronabedingtes "Steh-Bier-Verbot"

Das von der Stadt Bamberg coronabedingt verhängte Verbot des Außer-Haus-Verkaufs alkoholischer Getränke ab 20 Uhr ("Steh-Bier-Verbot") an Wochenenden und während der "Sandkerwa" in bestimmten Teilen der Bamberger Altstadt ist voraussichtlich rechtmäßig. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat dies im Rahmen eines Verfahrens des einstweiligen Rechtsschutzes festgestellt.

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