Mittwoch, 17.2.2021
Einwurf eines Kfz-Schlüssels in Werkstattbriefkasten nicht immer grob fahrlässig

Es ist nicht ohne Weiteres grob fahrlässig, den Schlüssel eines Fahrzeugs am Sonntag in den Briefkasten einer Werkstatt einzuwerfen. Wird das Fahrzeug gestohlen, so kann die Kaskoversicherung je nach den Umständen des Einzelfalls dazu verpflichtet sein, den Schaden ersetzen. Dies hat das Landgericht Oldenburg entschieden.

Mehr lesen