Die niederländische Versandapotheke DocMorris darf apothekenpflichtige Arzneimittel nicht mittels eines Automaten in den Verkehr bringen. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim entschieden und damit ein vom Regierungspräsidium Karlsruhe gegenüber DocMorris ausgesprochenes Verbot bestätigt. Den Automaten hatte DocMorris in den Räumen einer ehemaligen Apotheke in Hüffenhardt aufgestellt.
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