Mittwoch, 22.7.2020
Brandenburgisches Komplettverbot von Autokino-Großveranstaltungen außer Vollzug gesetzt

Das in der Brandenburgischen Großveranstaltungsverbotsverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie enthaltene Komplettverbot von Autokino-Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern ist voraussichtlich rechtswidrig. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 21.07.2020 entschieden und das Verbot auf den Eilantrag eines Autokino-Betreibers hin vorläufig außer Vollzug gesetzt.

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