Das in der Brandenburgischen Großveranstaltungsverbotsverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie enthaltene Komplettverbot von Autokino-Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern ist voraussichtlich rechtswidrig. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 21.07.2020 entschieden und das Verbot auf den Eilantrag eines Autokino-Betreibers hin vorläufig außer Vollzug gesetzt.
Mehr lesen