Ein auswärtiger Anwalt wird in Visumsverfahren für Familiennachzug zu den Bedingungen eines ansässigen Anwalts beigeordnet, wenn er an Terminen per Videoschalte teilnehmen kann. Dies ist laut OVG Berlin-Brandenburg jedenfalls dann zumutbar, wenn der Sachverhalt geklärt ist und um Rechtsfragen gestritten wird.
Mehr lesenIst die Beauftragung eines ortsfremden spezialisierten Anwalts notwendig, sind damit verbundene Mehrkosten grundsätzlich erstattungsfähig. Laut Bundesgerichtshof werden dann nicht nur die fiktiven Reisekosten eines ortsansässigen Kollegen erstattet. Stehe die Notwendigkeit fest, seien die tatsächlich entstandenen Aufwendungen zu ersetzen.
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