Fluggesellschaften sollen nach dem Willen des Bundesrates verpflichtet werden, künftig die Ausweispapiere der Fluggäste vor dem Einstieg in das Flugzeug mit den bei der Buchung angegebenen Daten abzugleichen. Dies geht aus einem entsprechenden Gesetzentwurf der Länderkammer zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes hervor (BT-Drs. 20/1237). Danach soll sichergestellt werden, dass die Identität der Fluggäste bekannt ist und auch für polizeiliche Zwecke genutzt werden kann.
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