Freitag, 26.6.2020
Schwerbehinderter muss bei Bewerbung auf zwei gleiche Stellen nur einmal eingeladen werden

Ein schwerbehinderter Bewerber, der sich bei einem öffentlichen Arbeitgeber intern auf zwei Stellen mit identischem Anforderungsprofil bewirbt, muss nur einmal zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden, wenn das Auswahlverfahren nach identischen Kriterien durchgeführt wird und eine Vertreterin der für die Besetzung beider Stellen zuständigen Regionaldirektion den jeweils gebildeten Auswahlkommissionen angehört. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht am 25.06.2020.

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