Freitag, 25.3.2022
Drehbuchautorin verliert erneut im Streit um zwei Pumuckl-Folgen

Im Streit um die Ausstrahlung von zwei Pumuckl-Folgen hat die Drehbuchautorin der Folgen gegen den Bayerischen Rundfunk (BR) erneut den Kürzeren gezogen. Lediglich einen minimalen Zinsanspruch erkannte das Oberlandesgericht München zu. Die freie Autorin hatte in der Berufungsinstanz noch rund 32.000 Euro Schadenersatz gefordert, knapp 3.100 Euro hatte der BR in erster Instanz anerkannt.

Mehr lesen