Freitag, 17.2.2023
Aussetzung eines Europäischen Vollstreckungstitels

Der Europäische Gerichtshof hat den Begriff der außergewöhnlichen Umstände präzisiert, unter denen die zuständige Justizbehörde des Vollstreckungsmitgliedstaats die Vollstreckung einer im Ursprungsmitgliedstaat als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigten Entscheidung aussetzen kann. Erforderlich sei, dass die Fortsetzung der Vollstreckung den Schuldner der tatsächlichen Gefahr eines besonders schweren Schadens aussetzen würde.

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