Donnerstag, 10.9.2020
VW-Abgasskandal: Gerichtsstand bei mehreren betroffenen Emittenten

Die örtliche Zuständigkeit für Klagen wegen fehlerhafter Kapitalmarktinformationen richtet sich nach dem Sitz des jeweils handelnden Unternehmens. Eine Bündelung der Ansprüche gegen mehrere betroffenen Firmen mit unterschiedlichem Sitz findet nicht statt. Das hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 21.07.2020 entschieden.

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