Mittwoch, 12.5.2021
Kein Ausreisegewahrsam ohne Ermessensausübung

Will ein Gericht den Ausreisegewahrsam anordnen, muss es die Lebensumstände des Ausländers erfragen und bei seiner Entscheidung berücksichtigen. Übt es sein Ermessen nicht aus, ist die Anordnung dem Bundesgerichtshof zufolge rechtswidrig und verletzt den Untergebrachten in seinem Freiheitsgrundrecht.

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