Mittwoch, 17.2.2021
Anrechnung einbehaltener ausländischer Quellensteuer auch auf inländische Gewerbesteuer

Einbehaltene ausländische Quellensteuer auf Kapitalerträge kann auch auf die inländische Gewerbesteuer angerechnet werden. Dies hat das Hessische Finanzgericht entschieden. Die Anrechnungsreglungen im EStG und im KStG seien analog anzuwenden. Gegen die Entscheidung ist unter dem Aktenzeichen I R 8/21 die Revision anhängig.

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