Ein wichtiger Gesichtspunkt bei der Entscheidung über die beantragte Vernehmung eines Auslandszeugen ist es, ob er zentrale Punkte des Schuldvorwurfs entkräften soll. Der Richter darf bei der Abwägung das zu erwartende Ergebnis vorwegnehmen, wie der Bundesgerichtshof betont hat. Habe die Aussage nach Überzeugung des Gerichts keine Bedeutung für das Urteil, könne der Antrag abgelehnt werden.
Mehr lesenWird die Vernehmung eines Auslandszeugen unter der Gewährung freien Geleits beantragt, muss dieser auf die Möglichkeit der gefahrlosen Einreise hingewiesen werden. Der Bundesgerichtshof beanstandete die Ablehnung eines solchen Beweisantrags: Die Angabe des Entlastungszeugen vor der türkischen Polizei, nicht als Zeuge auftreten zu wollen, sei möglicherweise durch Angst vor einer Verhaftung motiviert gewesen.
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