Montag, 8.6.2020
Pflicht zur häuslichen Quarantäne für Auslandsrückkehrer außer Vollzug gesetzt

Eine generelle Pflicht zur häuslichen Quarantäne für alle aus Drittstaaten einreisenden Personen ist nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts Münster nicht mehr gerechtfertigt. Am 05.06.2020 hat es deswegen in einem Eilverfahren wesentliche Teile der nordrhein-westfälischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Bezug auf Ein- und Rückreisende vorläufig außer Vollzug gesetzt.

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