Donnerstag, 9.6.2022
Kanzleramt muss keine Auskunft zu Hintergrundgesprächen erteilen
Ein Journalist einer Berliner Tageszeitung ist mit seiner Klage gegen das Bundeskanzleramt auf Erteilung von Auskünften zu den im Jahr 2016 vom Bundeskanzleramt beziehungsweise der damaligen Bundeskanzlerin geführten Hintergrundgesprächen in zweiter Instanz gescheitert. Die Informationen seien gegenwärtig nicht vorhanden und müssten auch nicht ermittelt werden, entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 08.06.2022. Mehr lesen